Recht zum Widerruf des Maklervertrages
Seit dem 13. Juni 2014 können Maklerverträge widerrufen werden. Das Widerrufsrecht betrifft ausschließlich den Maklervertrag selbst. Der vermittelte Kauf- oder Mietvertrag ist grundsätzlich nicht betroffen. Die neue Regelung beruht auf der sogenannten EU-Verbraucherrechterichtlinie und wird vom deutschen Gesetzgeber in dieser Form eingeführt.
Wenn Sie sich an einen Makler wenden und um ein Exposé über ein von ihm annonciertes Objekt bitten, bekommen Sie daher statt der gewünschten Informationen zunächst eine Belehrung darüber, dass Sie den Maklervertrag innerhalb von 14 Tagen widerrufen können, so wie Sie dies beispielsweise vom online Einkaufen her kennen.
Die MLH Immobilien GmbH wird Ihnen jedoch vor Unterzeichnung des Kaufvertrages ihre bis dato erbrachten Dienstleistungen (Exposéübergabe, Besichtigungstermine, Informationsbereitstellung, Beratung) nicht in Rechnung stellen! Erst wenn Sie den notariellen Kaufvertrag unterschrieben haben, entsteht die Pflicht zur Zahlung der Maklercourtage.
Dies ist für Sie wahrscheinlich verwirrend, weil Sie sich gar nicht bewusst sind, bereits einen Maklervertrag abgeschlossen zu haben. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes kommt ein Maklervertrag bereits dann zustande, wenn Sie sich auf ein Inserat des Maklers an ihn wenden und dieser Sie auf die Provisionspflicht hingewiesen hat. Nach dem Gesetz sind wir daher verpflichtet, Sie bereits zu diesem Zeitpunkt auf Ihr Recht zum Widerruf dieses Vertrages hinzuweisen.
Dies ist jedoch kein Problem, weil Sie uns eine Provision – wie bisher – nur dann zahlen müssen, wenn Sie die Immobilie, die wir Ihnen nachgewiesen haben, auch tatsächlich kaufen oder mieten. Daran ändert sich nichts. Sollte das Objekt, das wir Ihnen vorgestellt haben, nicht zusagen, müssen Sie den Maklervertrag auch nicht widerrufen und es entstehen Ihnen auch keinerlei Kosten. Durch Bestätigung, dass Sie die Widerrufsbelehrung erhalten haben, gehen Sie keine Verpflichtung ein. Sie müssen auch nicht befürchten, dass in der Widerrufsbelehrung irgendwelche nachteiligen Klauseln versteckt sind. Denn den Text hierfür hat der Gesetzgeber zu Ihrem Schutz vorgegeben.
Die Regelung über das Widerrufsrecht hat jedoch zur Folge, dass wir Ihnen die Adresse des betreffenden Objekts eigentlich erst nennen können, wenn die Widerrufsfrist von 14 Tagen abgelaufen ist. Wenn Sie wollen, dass wir vorab tätig werden, müssten Sie dies ausdrücklich verlangen, was zu einem Verlust des Widerrufsrechtes führen kann, wenn wir unsere Leistung vollständig erbracht haben. Dies ist bei uns jedoch erst der Fall, wenn wir Ihnen die Möglichkeit zum Abschluss des Vertrages verschafft haben.
Verbraucherinformationen
1. Wesentliche Eigenschaften der Maklerleistung Der Maklervertrag mit der MLH Immobilien GmbH beinhaltet den Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrages oder die Vermittlung eines Vertrages (z.B. Kauf-, Miet-, Pachtvertrag u.s.w.) über eine Immobilie (z.B. unbebautes/bebautes Grundstück) gegen die Verpflichtung des Maklerkunden zur Zahlung einer Maklercourtage. Wird die MLH Immobilien GmbH für den Verkäufer im Alleinauftrag tätig, ist sie zu intensiven Nachweis- oder Vermittlungsbemühungen verpflichtet. Dieses beinhaltet neben der Auswertung des vorhandenen
Interessentenbestandes auch, individuell nach einem geeigneten Vertragspartner zu suchen. Im Allgemeinauftrag erbringt die MLH Immobilien GmbH allgemeine Nachweis- oder Vermittlungstätigkeit, die im Wesentlichen auf die Auswertung des vorhandenen Interessentenbestandes ausgerichtet ist. Die MLH Immobilien GmbH ist hier zu werblichen Vorleistungen nicht verpflichtet.
2. Identität des Unternehmers, ladungsfähige Anschrift und Adressat für Beschwerden MLH Immobilien GmbH, Münchner Str. 2, 86316 Friedberg, Tel.: 0821 789867-25, E-Mail: georg.metken@mlh.immo
3. Art der Courtageberechnung Die Maklercourtage kann aufgrund der Beschaffenheit der Maklerleistung im Voraus nicht benannt werden. In der Regel wird sie als ein Bruchteil des wirtschaftlichen Wertes des vermittelten bzw. nachgewiesenen Vertrages bzw. als ein Vielfaches der Monatsmiete/-pacht berechnet. Sie orientiert sich grundsätzlich an der Ortsüblichkeit.
4. Zahlungs- und Leistungsbedingungen Die Maklercourtage ist fällig und zahlbar mit Wirksamkeit des nachgewiesenen Vertrages. Die unter Ziffer 1 beschriebenen Maklerleistungen werden bis zum Eintritt des Erfolges (wirksamer Abschluss des angestrebten Vertrages), beim Maklervertrag mit dem Verkäufer längstens bis zur Beendigung des Maklervertrages, erbracht.
5. Laufzeit des Maklervertrages Der Maklervertrag mit dem Verkäufer hat eine Festlaufzeit von 6 Monaten (falls nicht anders vereinbart) und ist danach mit einmonatiger Frist kündbar.
Zustimmung zum Beginn der Maklerleistung vor Ablauf der Widerrufsfrist
Ich erteile meine ausdrückliche Zustimmung, dass mit der Ausführung der beauftragten Maklerleistung (z. B. Übersendung eines Exposés, Durchführung einer Besichtigung) vor Ende der Widerrufsfrist begonnen wird. Mir ist bekannt, dass ich bei vollständiger Vertragserfüllung durch die MLH Immobilien GmbH mein Widerrufsrecht verliere.
Ansonsten widerrufe ich den Vertrag wie folgt:
Muster-Widerrufsformular
Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.
An: MLH Immobilien GmbH
Münchner Str. 2
86316 Friedberg Tel.: 0821 789867-25, E-Mail: georg.metken@mlh.immo
Hiermit widerrufe(n ) ich/wir (* ) den von mir/uns (* ) abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der Maklerleistung.
Bestellt / erhalten am (* ) Name des/der Verbraucher(s) Anschrift des/der Verbraucher(s) Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier) Datum _______________ (*) Unzutreffendes streichen.